Traktor-Klassen im Überblick

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Außerdem dürfen sie eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben. Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Zudem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Diese müssen jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern erlaubt).

 

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Wenn Sie auf der Suche nach Eleganz und Komfort sind, dann wird unsere sorgfältig zusammengestellte Auswahl selbst den anspruchsvollsten Ansprüchen genügen.

weitere Informationen

Wenn Sie noch Fragen, dann stellen Sie diese gerne persönlich in unserer Fahrschule. 

Oder telefonisch unter 0172/9921572

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Kontakt: ralf.ortmann@yahoo.de oder 0172/9921572 oder 04952/990394