LKW-Klassen im Überblick
Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg. Diese dürfen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg zulässig).
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Die zulässige Masse der Fahrzeugkombination darf 12.000 kg nicht übersteigen. Sie dürfen auch aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zG von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Klasse C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zG von mehr als 3 500 kg. Das Fahrzeug darf höchstens zur Beförderung von 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg erlaubt).
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: C1
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Eingeschlossene Klassen:
- BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
- DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist