Traktor-Klassen im Überblick

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Außerdem dürfen sie eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben. Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Zudem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Diese müssen jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern erlaubt).

 

Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH) und 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)

Wenn Sie auf der Suche nach Eleganz und Komfort sind, dann wird unsere sorgfältig zusammengestellte Auswahl selbst den anspruchsvollsten Ansprüchen genügen.
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