PKW-Klassen im Überblick

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Diese müssen zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zzgl. Fahrer ausgelegt und gebaut sein. Sie sind auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 750 kg zulässig. Bei Anhängern über 750 kg zG, darf die zG der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

 

Eingeschlossene Klassen: AM und L

 

Hinweis: Wer einen Automatik-Führerschein macht, darf auch nur Automatikfahrzeuge fahren.

Klasse BE & B96 

Für die Klasse BE gilt: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Der Anhänger bzw. Sattelanhänger darf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht übersteigen.

 

Für die Klasse B96 gilt: Mit der B96-Erweiterung dürfen Sie mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann 4250 Kilogramm nicht übersteigen. Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Klasse BF 17

Wer den Führerschein mit 17 macht, darf grundsätzlich dieselben Fahrzeuge fahren wie auch mit dem normalen B-Klasse-Führerschein – also Fahrzeuge der Klassen B, AM und L. Die Vorschrift hinsichtlich der Begleitperson gilt aber nur, wenn für das Fahrzeug die Fahrerlaubnis der Klasse B benötigt wird. Die eingeschlossenen Klassen AM und L dürfen hingegen auch ohne Begleitung gefahren werden.

Begleitetes Fahren bedeutet, dass Sie bis zu Ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren dürfen. Diese Begleitperson muss namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen und mindestens 30 Jahre alt sein. Außerdem darf die Person maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben und muss seit mindest 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein der Klasse B besitzen.

Mindestalter: 17 Jahre

 

Eingeschlossene Klassen: AM und L (ohne Begleitung) 

Klasse B197

Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt. 

Es müssen mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung, sowie eine mindestens eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen iinnerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer absolviert werden.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

 

Eingeschlossene Klassen: AM und L

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